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SMV

Schülermitverantwortung

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Wir als SMV („Schülermitverantwortung“) treten für die Meinungen und Interessen aller Schüler*innen ein. Uns ist eine gute Zusammenarbeit mit der Schulleitung wichtig, damit wir im HAP Grieshaber Gymnasium ein möglichst angenehmes und freundliches Arbeitsklima schaffen.    

Schüler, die etwas "mitverantworten", ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume um eigenverantwortliches Handeln zu lernen, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt. Die Wichtigsten (4 Gebote der SMV) sind:

  • Die SMV ist - unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter - Sache aller Schüler der gesamten Schule. (SMV-Verordnung, §7)
  • Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (...) zu unterstützen. (Schulgesetz, §62)
  • Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. (SMV-Verordnung, §7)
  • Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. (SMV-Verordnung, §7)

Weitere gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz Baden-Württemberg §§ 40, 63, 67, 70 unin der SMV-Verordnung §§ 3-11 und 20.

 

Die SMV am HGG besteht aus:

  • Schülersprecher/innen
  • Klassensprecher/innen
  • Kurssprecher/innen (Stufe K1 und K2)
  • Ausschuss für Kultur (Entertainment Team, E.T.)
  • Sportausschuss
  • Sozialausschuss
  • Kassenwart*in

Verbindungslehrerinnen

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SMV-Sitzungen und Schülerrat

Die Schüler-, Klassen-, und Stufensprecher/innen, treffen sich drei- bis viermal pro Schulhalbjahr in den SMV-Sitzungen (Schülerrat). Dort informieren die Schülersprecher alle anderen Schüler über die Arbeit in den Ausschüssen, stellen neue Ideen vor und stellen Anträge zur Umsetzung von Projekten. Außerdem können umgekehrt die Schüler Fragen stellen, Anregungen und Ideen einbringen und Kritik äußern.

Außerdem wählt der Schülerrat am Ende eines Schuljahres die Vertrauenslehrer für das kommende Schuljahr, und zu Beginn eines neuen Schuljahres die Schülersprecher/innen und deren Vertreter!

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