Unterstützung für Familien
Unterstützung für Familien
Chancen beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Das SozialForum Reutlingen hat sich gemeinsam mit dem Förderverein Sozialer Betriebe e.V. verstärkt mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beschäftigt. Am 18.7.11 fand in Reut-lingen unter Federführung des Sozialforums Reutlingen ein Fachtreffen in Form eines Runden Tisches in der Citykirche statt. Mit Teilnehmern aus Beratungsstellen, Reutlinger Schulen, Elternvertreter, Vereinen und anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen wurde die praktische Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) diskutiert und Lösungsansätze gefunden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können nach § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Bewohner des Landkreises Reutlingen erhalten alle Leistungen beim Jobcenter, Eingangszone, Albstr.83. Bewohner der Stadt Reutlingen erhalten die Gutscheine (Mittagsverpflegung und Teilhabegutscheine) auf dem Bürgeramt (Marktplatz 22), die Anträge für die anderen Leistungen ebenfalls in der Eingangszone des Jobcenters.
Welche Leistungen gibt es?
Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Es können die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten, die im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden, übernommen werden. Den Antrag erhalten Sie in der Eingangszone des Jobcenters oder er wird Ihnen zugeschickt. Die Zahlung erfolgt an die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung.
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
Für die Schulausstattung werden jeweils zum 1. August 70.- € und zum 1. Februar 30.- € ausbezahlt.
Anschaffungen wie z.B. Schulranzen, Sportsachen oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich; die Leistungen werden automatisch auf das Konto überwiesen.
Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler
Die Kosten werden im Landkreis Reutlingen wie bisher schon nach Maßgabe der vorhandenen Landkreissatzung ab 3 km Mindestentfernung von Wohnung zur Schule und unter Beachtung des Prinzips der nächstgelegenen Schule erstattet. Einen Antrag erhalten Sie in der Schule, beim Schulträger oder der Eingangszone des Jobcenters oder er wird Ihnen zugeschickt. Dieser Antrag ist vom Schulträger der jeweiligen Schule bestätigen zu lassen und anschließend beim Jobcenter einzureichen. Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und können die Fahrkarten dann im Schulsekretariat oder beim Schulträger abholen.
Bitte beachten Sie, dass monatlich ein Eigenanteil in Höhe von 5,- € selbst zu tragen ist.
Lernförderung(Nachhilfeunterricht) für Schülerinnen und Schüler
Um die wesentlichen Lernziele (Versetzung, Bestehen der Abschlussprüfung) zu erreichen, benötigen Schülerinnen und Schüler manchmal Unterstützung. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um das Klassenziel zu erreichen, kann Nachhilfeunterricht erforderlich sein. Die Notwendigkeit ist von Seiten der Schule bzw. des Lehrers auf einem Vordruck (erhältlich im Schulsekretariat, Eingangszone Jobcenter, Bürgeramt Reutlingen) zu bestätigen.
Werden keine besonderen Anforderungen gestellt, wird davon ausgegangen, dass die Nachhilfe von privaten Personen oder nicht gewerblichen Einrichtungen durchgeführt werden kann. Die Höhe der Übernahme der Kosten ist auf maximal 10,- € je Stunde (60 Minuten Dauer) beschränkt. Sind besondere Anforderungen notwendig, erhöht sich die Übernahme der Kosten auf maximal 20,- € je Stunde (60 Minuten Dauer), allerdings nur wenn es sich beim Anbieter der Nachhilfe um eine/n gewerblichen Einrichtung/Träger handelt. Den Bescheid erhalten Sie nach Eingang der Schulbestätigung im Jobcenter. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter.
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen (in Form von Gutscheinen)
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss (maximal 4,-€ pro Essen) zum Mittagessen bekommen. Ein Eigenanteil von 1,- € pro Essen ist zu leisten. Die Gutscheine sind für Bewohner des Landkreises in der Eingangszone des Jobcenters und für Bewohner der Stadt Reutlingen im Bürgeramt, erhältlich.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder u. Jugendliche (in Form von Gutscheinen)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von maximal 10 Euro monatlich über ein Gutscheinverfahren für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, in Vereinen oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Die Gutscheine sind für Bewohner des Landkreises in der Eingangszone des Jobcenters und für Bewohner der Stadt Reutlingen im Bürgeramt, erhältlich.
(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.)
Informationen und Anträge
- Welche Förderungen gibt es ? Eine Übersicht des BUT findet sich hier.
- Informationen zum Verfahrensablauf: Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Eine Übersicht findet sich hier.
- Ein Antragsformular für die Übernahme der Kosten für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten findet sich hier.
- Infoflyer BUT